Abmahnung wegen Karl Valentin Zitat: 10.000 Euro Strafe

Wegen der Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Spruches von Karl Valentin wurde Everyday Feng Shui durch Rechtsanwälte der Enkelin Karl Valentins, Frau Anneliese Kühn, abgemahnt. In der dem Anwaltsanschreiben beiliegenden Unterlassungsverpflichtungserklärung ist von 10.000 Euro Vertragsstrafe die Rede. Wir sind begeistert…

Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber Frau Anneliese Kühn
Unterlassungsverpflichtungserklärung

Also wenn das so weiter geht, können wir Everyday Feng Shui bald dicht machen. Flatterte uns doch am Dienstag ein Schreiben der „Rechtsanwälte für Kultur und Entertainment“ Schoepe, Fette, Pennartz, Reinke ins Haus. Die für Abmahnungen im Zusammenhang mit Karl Valentin Sprüchen einschlägig bekannte Münchner Rechtsanwaltskanzlei vertritt Frau Anneliese Kühn, die Enkelin und alleinige Rechtsnachfolgerin des „national wie international bekannten Komikers und Autors“ Karl Valentin.

Karl Valentin, dessen bürgerlicher Name Valentin Ludwig Frey lautet, verstarb am 13.11.1948. Da das Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt, hat Frau Kühn noch bis zum Jahre 2018 das Recht, ihre Ansprüche auf bewährte Weise geltend zu machen. Wie aus dem Abmahnungsschreiben an Everyday Feng Shui hervorgeht, ist Herr Rechtsanwalt Gunter Fette bereits seit 1970 von den Erben Karl Valentins als Verwalter des urheberrechtlichen Nachlasses beauftragt, alle in den Nachlass fallenden Urheberrechte und Befugnisse für die Erben wahrzunehmen.

Abmahnungen: Auch 2010 ein Geschäftsmodell für Anwälte?

Aufschlüsselung der Rechtsanwaltskosten
Aufschlüsselung der Rechtsanwaltskosten

Ich kann mir gut vorstellen, dass dies im Zeitalter des Internets ein einträgliches Geschäft ist: Trotz Urheberkennzeichnung eines aus 12 Wörtern bestehenden „Spruches“ auf unserer Plattform, welcher an dieser Stelle aus verständlichem Grund nicht wiederholt werden soll, wurde der Gegenstandswert in dem Anwaltsschreiben mit 10.000 Euro beziffert. Mit Fristsetzung Freitag, den 23.07.2010, 12:00 Uhr (zur Erinnerung: Am Dienstag 20.07.2010 wurde uns das Anschreiben von Schoepe, Fette & Partner per Post zugestellt) sollten wir eine Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschrieben an die Anwaltskanzlei schicken. Diese Erklärung beinhaltete ein Schuldeingeständnis mit der Anerkennung eines Schadenersatzanspruches sowie der Begleichung der Kosten von Frau Anneliese Kühn für die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte in Höhe einer 1,5 Geschäftsgebühr (zur Erinnerung: Der Gegenstandswert liegt laut Rechtsanwaltsschreiben bei 10.000 Euro).

Die Rechnung für die Anwaltskosten lag dem Anschreiben selbstverständlich auch gleich bei: 891,31 Euro als Erstattung für die der Mandantin Anneliese Kühn entstandenen Kosten, zu zahlen auf das Rechtsanwaltskonto von Peter Reinke zum 28.07.2010. Das war’s dann mit unserem Jahresurlaub an der Ostsee… Trotzdem dieser Tipp für all jene unter Euch, denen etwas Ähnliches widerfährt: Die beiligende Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht einfach aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen unterschreiben und schon gar die geforderten Summen sofort bezahlen. Da es sich bei einer Unterlassungserklärung um eine Form der außergerichtlichen Einigung handelt und die Forderungen der Gegenseite meist überzogen sind, besteht hier in der Regel Verhandlungsspielraum.

Unsere Empfehlung: Am besten einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich mit Urheber- und Medienrecht auskennt!

Liebe Everyday Feng Shui Leser, so ist das Leben: Es gibt Menschen, denen wünscht man alles erdenklich Gute und es gibt Menschen… obwohl… jetzt lieber nicht weiter schreiben – das gibt schlechte Energie… Wie geht es Euch so? :)

www.everyday-feng-shui.de

Weitere Informationen:

Hinweise für Opfer von Abmahnungen und Abmahnanwälten
Wegen Karl Valentin: Zitate-Website fällt Abmahn-Wahn zum Opfer

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Astrid Albrecht-Sierleja verfügt als langjährige Malerin und Lackiererin über ausgesprochen praxisorientiertes Wissen und kennt als Produkt-Designerin die Vielfalt gestalterischer Möglichkeiten im Wohn- und Arbeitsbereich. Astrid erreicht ihr unter a.albrecht@everyday-feng-shui.de

19 Kommentare

  1. Abmahnwelle vom Geomantie und Feng Shui Verband und von der Internationalen Feng Shui Academy. Mir geht es da ähnlich wie euch. So eine Abmahnwelle gibt es auch unter den Deckmäntelchen des Feng Shui. Schade das Kollegen viele Prozesse führen und sogar Vereinsgelder belasten. Mich entsetzt auch das die Vereinsmitglieder da mitmachen.
    Ganz viel Glück 2021 vom Herzen Petra

  2. @Name

    Der Fall ist von einem anderen „Abmahnopfer“ ausgefochten worden und zu seinen Ungunsten ausgefallen. Somit muss davon ausgegangen werden, dass zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass der Spruch von Karl Valentin stammt und dass er die nötige Schöpfungshöhe erreicht, um als eigenständiges Kunstwerk zu gelten.

  3. Kann überhaupt bewiesen werden, dass der Spruch von Karl Valentin kommt? Vieles wird ihm zugesprochen, ist aber nur mündlich überliefert (auch wenn es dann später von Biographen etc. aufgeschnappt und in Büchern genannt wird).

  4. Die Höchstgrenze gilt leider nur für private Leute – nicht aber für Gewerbetreibende…
    Hat denn irgendjemand mal einen Tip, wie und ob man aus dieser Sache rauskommt!? Mein Anwalt errechnet seine Gebühr ja denn auch nach dem Streitwert von 10.000 €… :-(
    Danke und Grüße

  5. Hallo Ihr,

    tja so spielt das Leben, ich finde es auch unmöglich.
    Manche Leute zielen mit Ihrer Geschäftstätigkeit darauf ab, mit schlechten Gefühlen anderer Geld zu verdienen!
    Ich hätte kein gutes Gewissen dabei.
    Ich selber bin, vielleicht kennt Ihr Sie ja, auf die Gewerbeauskunftszentrale reingefallen, das selbe Spiel.
    Es ist der Hammer. 1500 EURO für 2 Jahre und ich zahle nicht, habe es dem Anwalt übergeben, über ein Jahr sind Sie schon an mir dran, doch das reicht nicht, habe eine Marke angemeldet, so habe ich die 2. Betrügerfirma fast am Hals gehabt, Sie suchen aus allen Neueinträgen ebenso Ihre potentiellen Kunden, doch ich hab es rechtzeitig bemerkt. :-)

    Nun bin ich hoffentlich von all dem geheilt.
    LG M.

  6. Hallo zusammen,

    ich habe heute auch dieses „tolle“ Einschreiben erhalten !
    Ich bin Existenzgründer, habe wirklich noch viele andere „Baustellen“. Wer kann mir helfen ? Wer ist wie aus der Sache rausgekommen ?
    Gruß Thomas B.

  7. Hallo !
    Mir ist gerade die gleiche Rechnung – das gleiche Schreiben ins Haus geflattert !
    Ich hatte auch ein Zitat von K.V. auf meiner Seite – als JOKE ! … aber es gibt halt Menschen, die verstehen kein Spaß ….
    könnte kotzen ….. wieder Ärger an der Backe !
    Wie seid Ihr aus der Sache rausgekommen ???
    Gruß
    J.M.

  8. Es könnte ja jeder Persönlichkeit oder Politiker der heute im öffentlichen Leben steht, und noch zu Lebzeiten mit seinen Aussprüchen zitiert werden, einfallen anderen eine Unterlassungserklärung aufzuzwingen. Die Aufwandentschädigungen für vermeindliche Erbberechtigte und Schmierenadvokat sind zu hoch, da keinerlei Recherchearbeit und Antragstellung bei Drittstellen zu Nachweiserhebung gestellt werden mußten. Es gibt mittlerweile einheitliche Vorgaben, solchen Schmierenabmahnungsadvokaten die auf ordentlichen anderen Wegen ihren Unterhalt nicht verdiehnen können das Handwerk zu legen und mit einer verhältnismäßigen Zahlung ihres tatsächlichen Aufwands ab zuspeisen.

    Flasche leer, ich habe fertig

  9. Gerade habe ich euern Blog-Beitrag gelesen. Ich bin auch von so einer Kanzlei abgemahnt worden, habe mich aber dazu entschlossen, nichts zu zahlen, da ich die Abmahnungen für reine Abzocke halte, die nur dazu dient, die Anwälte reich zu machen. Ich habe mich durch einen Anwalt (http://www.dury.de) davon überzeugen lassen, dass ich die Abmahnung nicht ignorieren darf und mich überwunden, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, damit ich keine einstweilige Verfügung bekommen kann. Letztlich geht es also „nur noch“ um 800,- €, nicht mehr um 10.800,- €. Ob sich da eine Klage lohnt? Ich habe jedenfalls nix mehr von denen gehört.

  10. Mich hat es die Tage ebenfalls erwischt. Die knapp 1000 Euro sind der Verdienst des „Rechtspflegers“. Ich meine, er hat ja sicher mehrere Minuten damit zu tun gehabt, und Portokosten sind auch noch angefallen! Da ist das nach Meinung des Gesetzgebers gerechtfertigt. Außerdem kassiert Vater Staat in Form der Mehrwertsteuer mit, warum sollte er was dagegen unternehmen?
    Die Erbin erhält nur was, wenn Du nicht unterlässest, das Abgemahnte weiterhin zu tun. Hoffentlich hat sie wenigstens ein schlechtes Gewissen. Armer Karl V. – er würde sich im Grabe rumdrehen, wenn er wüßte, was hier getrieben wird.

  11. Hallo!

    Auch ich habe ein solches Schreiben von RA Gunter Fette erhalten. Mein Zitat war ebenfalls als ein solches mit der Nennung des Urhebers gekennzeichnet! Offensichetlich durchforstet Herr Fette systematisch das Internet nach Karl Valentin-Zitaten. Wie allerdings der Mandantin die Netto-Kosten in Höhe von 729,- zzgl. 20,- Auslagenpauschale entstanden sind, wird nicht näher beschrieben. Es bleibt also unklar, ob die Erben Karl Valentins das Geld erhalten oder der beauftragte Anwalt auf diese Weise sein Einkommen „verdient“!

    Frustrierte Grüße,
    Andreas Wetzig

  12. Kurze Zitate aus dem Werk eines Schöpfers sind urheberrechtlich auf jeden Fall erlaubt.
    Valentin war als Person, Schauspieler, Textschreiber, satitirischer Sprücheklopfer und -erfinder ein Gesamtkunstwerk, wieso soll/kann ein 12-Wörter-Zitat aus seinem Gesamtwerk ürheberrechtlich von Belang sein?
    Wenn das Zitatverbot in diesem Fall Rechtens sein soll, dann wird man bald niemanden mehr zitieren dürfen, weder Buchautor noch Wirtschaftsmanager noch Politiker.

  13. Ohje.. ohne das auch nur annähernd rechtlich korrekt beurteilen zu können: 10.000 euro für die verwendung eines zitates – das erscheint mir unverhältnismäßig hoch!

  14. Folgendes können wir zu dieser Diskussion beitragen:

    Die Urheberrechte sind noch aktiv. Die Verfahren werden aufgrund des fliegenden Gerichtsstandes (Internetverstoß)in aller Regel beim Landgericht München anhängig gemacht. Das Landgericht München bejaht leider in einer Vielzahl von Fällen die Schöpfungshöhe. Der Gegenstandswert von 10.000,- EUR pro Fall wird vom Landgericht München in der Regel auch gerne durchgewunken.
    Fazit: Die Urheberrechtskammer macht es sich dort gerne einfach und folgt der einmal eingeschlagenen Argumentationlinie stringent. Man kann halt das übliche Urteil aus der Schublade ziehen und hat wieder eine Nummer abgearbeitet.
    Dort kann man als Abgemahnter also keinen Blumentopf gewinnen.

  15. Interessant wäre doch auch die Frage, was man vorher hättet tun müssen! Wo bekommt man denn raus, ob irgendwelche Nachkommen Urheberrechte geltend machen können? Dies ist auch eine Frage, wenn man vermeintlich „gemeinfreie“ Texte neuveröffentlichen möchte.

  16. Nun, da würde ich erst mal einen Anwalt aufsuchen der sich mit so was auskennt und mal prüfen ob das Zitat überhaupt die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Nur weil eine berühmte Persönlichkeit ein paar Worte von sich gegeben hat, reicht das noch lange nicht für eine Abmahnung.

    Nicht immer gleich aufgeben bei so was, denn davon leben die …

    Gerhard Zirkel

  17. Oh man, das ist ja echt heftig. Kaum bin ich im Urlaub, passiert sowas. Hätten die nicht per Mail erst einmal auf das Urheberrecht hinweisen können, mit der Bitte den Spruch zu entfernen, als hier gleich die dicke Keule zu schwingen?

    Lasst euch nicht unterkriegen!

    Viele Grüße aus Barcelona
    Long

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