Sind Feng Shui Beratung steuerlich absetzbar?

Alternative Heilmethoden lassen sich steuerlich geltend machen. Entscheidend für die Anerkennung durch das Finanzamt ist ein amtsärztliches Attest. Ist es möglich, auch für „Feng Shui Behandlungen“ ein amtsärztliches Attest zu erhalten? Wir behaupten: Ja, es ist möglich.

Ist Akupunktur steuerlich absetzbar?
Akupunkturbehandlung? (Foto: Deborah Leigh)

Alternative Heil- und Behandlungsmethoden wie etwa Akupunktur, Rosalinde Blüten-Therapie oder andere naturheilkundliche Verfahren sowie spirituelles Lebensmanagement liegen voll im Trend. Wusstet Ihr, dass man die Kosten für solche Heilbehandlungen auch beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen kann? Damit das Finanzamt diese Kosten jedoch anerkennt, ist ein amtsärztliches Attest notwendig. Dies entschied kürzlich das Finanzgericht in Münster.

Kosten für alternative Behandlungsmethoden lassen sich nicht ohne Weiteres als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer geltend machen. Bei der Anerkennung durch das Finanzamt gelten hohe Hürden. Dies musste jüngst ein Ehepaar erfahren, das gegen eine Entscheidung des Finanzamtes Klage einreichte. Das Finanzamt hatte die Kosten für die Lerntherapie der Kinder des Ehepaares, für energetische Heilbehandlungen, für Feng-Shui-Arbeiten sowie für Beratungen im spirituellen Lebensmanagement nicht als außergewöhnliche Belastung akzeptieren wollen.

Der 10. Senat des Finanzgerichts in Münster (Urteil vom 16.06.2010, Aktenzeichen: 10 K 1655/09 E) folgte der Ansicht des Finanzamtes und wies die Klage der Eltern ab, da für die Anwendung der Heilbehandlungen kein amtsärztliches Attest vorlag. Für die steuerliche Geltendmachung gilt insbesondere bei wissenschaftlich umstrittenen Behandlungsmethoden die Vorlage eines im Voraus erstellten amts- bzw. vertrauensärztlichen Gutachtens, aus dem sich die medizinische Notwendigkeit der entsprechenden Behandlungsmethode ergibt, als zwingend notwendig.

Gibt es nur für anerkannte Heilmethoden ein Attest?

Es kommt also letzten Endes darauf an, ob die angewandte Methode tatsächlich als Heilbehandlung angesehen werden kann. Ist dies der Fall, darf der zuständige Amtsarzt ein entsprechendes Attest ausstellen. Handelt es sich jedoch lediglich um allgemeine gesundheitsfördernde Maßnahmen oder um Behandlungen zur Steigerung des körperlichen Wohlbefindens, ist kein Steuerabzug möglich. Für Feng Shui Beratungsleistungen dürfte die steuerliche Absetzbarkeit somit grundsätzlich schwer zu rechtfertigen sein.

Spezialtapete gegen Elektrosmog

Wir können uns aber gut vorstellen, dass es im Hinblick auf das Thema elektromagnetische Umwelteinflüsse und Elektrosmog durchaus einen Hebel gibt, welcher der steuerlichen Geltendmachung von „Feng Shui Behandlungen“ doch noch eine Tür öffnen könnte. Da sich elektromagnetische Strahlung physikalisch nachweisen lässt und auch deren störende Einflüsse auf die menschliche Physis hinreichend belegt sind, lässt sich bei entsprechender Symptomatik eine „Feng Shui Heilbehandlung“ durchaus rechtfertigen. Und auch die Erlangung eines vertrauensärztlichen Attestes sollte damit im Bereich des Möglichen liegen.

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Über Long Wang 326 Artikel
Meister Long Wang ist seit 2007 Teil des Everyday Feng Shui Redaktionsteams und bereichert seither als Experte für Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) mit seiner fernöstlichen Perspektive auf die Welt unsere Plattform. Zu erreichen ist er unter l.wang@everyday-feng-shui.de

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