Gerichtsurteil: Elektrosmog-Abschirmung steuerlich absetzbar

Baumaßnahmen, die der Abschirmung von Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen dienen, können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem Urteil vom 08.03.2012.

Wir sind inzwischen überall von Elektrosmog umgeben
Wir sind inzwischen überall von Elektrosmog umgeben (Bildquelle: beperkdestraling.org)

Die Belastungen durch Elektrosmog haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Folge ist: Immer mehr Menschen leiden unter Elektrosensibilität, eine mittlerweile auch unter Schulmedizinern anerkannte Erkrankung.

Der 10. Senat des Finanzgerichts Köln hat nun ein wegweisendes Urteil gefällt (10 K 290/11), das uns und natürlich ganz besonders alle „Elektrosensiblen“ hoffen lässt: Wer seine Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen (=Elektrosmog) abschirmt, kann die ihm dadurch entstehenden Zusatzkosten als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Geklagt hatte eine Betroffene, die in ihrer Steuererklärung Aufwendungen in Höhe von 17.075 Euro für die Abschirmung ihrer Eigentumswohnung vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht hatte. Das zuständige Finanzamt lehnte die Berücksichtigung dieser Kosten zunächst ab, da „kein amtsärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt worden sei und es sich allenfalls um eine vorbeugende Maßnahme handele“.

Spezialtapete gegen Elektrosmog

Diese Entscheidung sah der 10. Senat des Finanzgerichts Köln als nicht gerechtfertigt an. Er ließ den Abzug als „Krankheitskosten“ zu, denn steuerlich absetzbar sind nicht nur medizinisch unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne einer Mindestversorgung, sondern es fielen auch alle Kosten diagnostischer oder therapeutischer Verfahren darunter, „deren Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sei“. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit über die Abschirmung und die damit verbundenen Baumaßnahmen reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über eine ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über „stark auffällige“ Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung.

NWB Steuer-TV kommentiert das Gerichtsurteil

Das Gerichtsurteil ist insbesondere deswegen wegweisend, da mit der Zunahme von Erkrankungen, die im Zusammenhang mit Elektrosmog stehen, auch die Kosten für den Staat dramatisch steigen werden, wenn immer mehr Bürger entsprechende Abschirmmaßnahmen steuerlich geltend machen. Es besteht die berechtigte Hoffnung, dass es für den Staat schon bald deutlich billiger sein wird, Elektrosmog durch niedrigere Grenzwerte und schärfere Emissions-Richtlinien den Kampf anzusagen, als weiter für die Fehler der Mobilfunkindustrie und Netzbetreiber zahlen zu müssen.

Wir empfehlen daher allen Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik Deutschland, ihre Beschwerden in Bezug auf elektromagnetische Strahlung ernst zu nehmen, sich im Falle einer Erkrankung ein ärztliches Attest zu holen und Abschirmvorkehrungen zu treffen. Diese Abschirmvorkehrungen können bei der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht werden!

www.everyday-feng-shui.de

Quellen:

www.justiz.nrw.de – Finanzgericht Köln: Abschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar
www.elektrosmog-und-gesundheit.de – Mobilfunkstrahlung – Abschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar
www.geomantie-zentrum.de – Elektrosmog: Abschirmungen steuerlich absetzbar
www.rechtslupe.de – Abschirmung von Elektrosmog als außergewöhnliche Belastung

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Über Long Wang 326 Artikel
Meister Long Wang ist seit 2007 Teil des Everyday Feng Shui Redaktionsteams und bereichert seither als Experte für Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) mit seiner fernöstlichen Perspektive auf die Welt unsere Plattform. Zu erreichen ist er unter l.wang@everyday-feng-shui.de

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