Mietminderung bei Elektrosmog durch Funkmast: Ist das möglich?

Elektrosmog in der Wohnung wird durch die zunehmende Anzahl von Mobilfunkmasten auf Häuserdächern und in Wohngebieten zu einem immer größeren Problem. Was zusätzlichen Elektrosmog verursacht, wo Grenzwerte festgeschrieben sind, ob vielleicht sogar ein Unterlassungs- oder Mietminderungsanspruch entsteht und wann eine Baugenehmigung für Mobilfunkanlagen notwendig ist, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Gesetzliche Regelungen für Elektrosmog-Quellen

Mobilfunk-Sendeanlage auf einem Hausdach in Gundelfingen, Baden-Württemberg Mobilfunk-Sendeanlage auf einem Hausdach in Gundelfingen, Baden-Württemberg (Foto: Till Westermayer)

Fraglos sind Mobilfunkstationen mit ihrer ständigen Sendeleistung eine der Hauptquellen für Elektrosmog im unmittelbaren Wohnumfeld. Doch gerade auch Haushaltsgeräte wie Mikrowelle oder Radiowecker, Rundfunksender, Stromleitungen, Handys, W-LAN-Nutzung und Transformationsstationen erhöhen die Elektrosmogbelastung in den eigenen vier Wänden immens. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahre 1996 die sogenannte Elektrosmog-Verordnung (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) erlassen, die Grenzwerte für Elektrosmog festsetzt. Darüber hinaus sind die Regelungen des DIN VDE 0848-3-1 sowie der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung verbindlich.

Grundsätzlich gilt jedoch: Sofern die dort aufgeführten Grenzwerte nicht überschritten werden, besteht keinerlei Anspruch auf Mietminderung oder ähnliche Maßnahmen, mit denen Vermieter zu einer Reduktion der Elektrosmog-Werte motiviert werden könnten.

Mobilfunkantennen sind besonders gefährlich

Zwar liegen derzeit erst wenige aussagekräftige Studien vor, welche die Elektrosmog-Gefahr von Mobilfunkstationen eindeutig belegen, doch inzwischen auch die Weltgesundheitsorganisation WHO davon aus, dass Elektrosmog eine karzinogene Wirkung hat und den Hormonhaushalts des Menschen durcheinanderbringen kann.

Mobilfunkstationen erzeugen durch ihre konstante Sendeleistung sehr starke elektromagnetische Felder, sie werden andererseits jedoch auch gebraucht, um den Handy-Empfang in den verschiedenen Regionen zu gewährleisten und sogenannte „Funklöcher“ zu schließen. Meist werden Mobilfunkstationen auf den Dächern von Häusern in Wohngebieten errichtet (dafür erhält der Vermieter meist eine Nutzungsentschädigung).

Mobilfunk-Antennenwald auf einem Haus in den USA: Das Bewusstsein für gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit Elektrosmog fehlt vielerorts noch völlig Mobilfunk-Antennenwald auf einem Haus in den USA: Das Bewusstsein für gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit Elektrosmog fehlt vielerorts noch völlig (Foto: Kyle Nishioka)

Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist und bereits weiß, dass er Elektrosmog beispielsweise aufgrund einer Herzerkrankung nicht gut verträgt, sollte also bewusst nach einer Wohnung in einem Wohngebiet suchen, in dem es keine Mobilfunkantenne gibt. Da der Mieter generell keinerlei Unterlassungsanspruch gegen den Vermieter hat, wenn dieser plant, eine Mobilfunkantenne auf dem Dach installieren zu lassen, sollte er sich bewusst schriftlich, am besten im Mietvertrag, zusichern lassen, dass im Gebäude keine Mobilfunkstation gebaut werden wird.

Wenn der Vermieter dies nur mündlich zusichern möchte, sollte ein Zeuge hinzugeholt werden. Die Zusicherung gilt jedoch nur für diese Parteien – wenn ein Nachbareigentümer eine Mobilfunkstation auf dem Dach errichten lässt, ist man bei Unterschreiten der Grenzwerte machtlos.

Möglichkeiten der Mietminderung

Generell gilt: Eine Mietminderung ist erst dann möglich, wenn die zulässigen Grenzwerte überschritten werden. In Fällen, in denen eine Mobilfunkstation direkt über einer Wohnung von Mietern errichtet wurden, gewährten beispielsweise das AG München (WuM 1999, 111) und das AG Hamburg (WuM 2007, 621) eine Mietminderung in Höhe von 10 bzw. 20 Prozent.

Tipp für Wohnungsbesichtigungen: Ein Einfacher Elektrosmog-Indikator "esi 23" Tipp für Wohnungsbesichtigungen: Ein Einfacher Elektrosmog-Indikator „esi 23“ (Bildquelle: www.esmogtec.com)

Solange die Grenzwerte unterschritten werden, besteht darüber hinaus auch kein Unterlassungsanspruch gegen den Vermieter, sofern dieser eine Mobilfunkstation montieren lassen möchte. Ebenso wenig gibt es einen Anspruch darauf, den Eigentümer eines Nachbargrundstücks vom Einbau einer Mobilfunkantenne abzuhalten. Einzig die Wohnungseigentümer, in deren Teilungserklärung einstimmige Beschlüsse vorgeschrieben sind, können durch ihre Gegenstimme von vornherein verhindern, dass in ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft eine solche Antenne installiert wird.

Übrigens: Mobilfunkantennen bedürfen in reinen Wohngebieten und manchmal auch in allgemeinen Wohngebieten (also Wohngebiete, in denen zusätzlich auch Gewerbe wie Bäckereien angesiedelt sind) einer Baugenehmigung. Dabei sind regelmäßig gewisse Vorgaben wie Grenzabstände einzuhalten. Sofern diese nicht eingehalten werden, können Nachbarn selbst dann, wenn der Elektrosmog-Grenzwert unterschritten wird, die Verstöße gegen das Baurecht anzeigen und so erreichen, dass der Bau verzögert oder – falls die Grenzabstände aus baulichen Gründen nicht eingehalten werden können, verhindert wird.

Fazit

Vor dem Umzug in eine neue Wohnung, sollte im Vorfeld die Elektrosmogbelastung der Wohngegend überprüft und sichergestellt werden, dass die zulässigen Grenzwerte für Elektrosmog keinesfalls überschritten werden. Auf den Elektrosmog von zukünftigen Mobilfunkantennen haben Mieter nur sehr begrenzten Einfluss. Unsere Empfehlung: Sich entweder vom Vermieter zusichern zu lassen, dass er keine Mobilfunkstation anbringen wird oder ein Umzug in eine strahlungsärmere Gegend, wenn eine Mobilfunkantenne in unmittelbarer Nachbarschaft aufs Dach gebaut wird.

Quellenangabe:

www.mietminderung.org – Mietminderung bei Elektrosmog in de Wohnung möglich?

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Über Long Wang 326 Artikel
Meister Long Wang ist seit 2007 Teil des Everyday Feng Shui Redaktionsteams und bereichert seither als Experte für Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) mit seiner fernöstlichen Perspektive auf die Welt unsere Plattform. Zu erreichen ist er unter l.wang@everyday-feng-shui.de

2 Kommentare

  1. da man als Mieter die Handyantenne auf dem Dach nicht verhindern kann, kann man nicht eine Vergütung vom Hausbesitzer verlangen? z.Beisp.50% der Mieteinnahmen anteilig mit den jährlichen Betriebskosten der Mietparteien verrechnen lassen.

  2. Werter Herr Long Wang,

    vielen Dank für ihre informativ ktitischen Beiträge speziell zum Thema Elektrosmog und HF-Strahlung.
    Dass „Antennenwälder“ in unseen Städten und Wohnsiedlungen mittlerweile zu einem leider alltäglich gewordenen Anblick geworden sind, ist schlimm genug. Dass aber jetzt HF-Antennen als Baum getarnt aufgestellt werden, wirkt da schon wie der blanke Hohn. Noch sind sie erst in Italien gesichtet worden, aber sicher ist es leider nur eine Frage der Zeit, bis diese auch bei uns auftauchen. Der von der Deutschen Welle erstellter Film http://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=8CHTk0WVQNY zeigt recht eindrucksvoll, was da noch auf uns zukommen wird.

    Strahlungsfreie Räume wünscht Ihnen
    Bodo Trieb
    http://www.888beratungen.de

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