Immobilienbewertung: Welchen Wert hat ein Mondgrundstück?

Die richtige Lagebewertung von Grundstücken ist ein wichtiger Aspekt bei der Abschätzung der Wertentwicklung einer Immobilie. Feng Shui Berater haben dabei einen völlig anderen Blickwinkel als herkömmliche Wertgutachter. Doch wie bewertet man eigentlich ein Mondgrundstück?

Wer träumt nicht davon, seinen Lebensabend in Ruhe und Abgeschiedenheit auf seinem eigenen Grund und Boden zu verbringen, idealerweise mit unverbautem Blick auf unberührte Landschaft. Zugegeben, bei einem Mondgrundstück dürfte das Panorama etwas trister ausfallen als beispielsweise am Starnberger See. Doch der stolze Mond-Immobilieneigentümer wird diesen Makel geflissentlich ignorieren.

Mondlandung von Apollo 11
Mondlandung von Apollo 11 (Foto: NASA)

Was zählt ist der Besitz. Darauf hat man schließlich ein Leben lang gespart. Außerdem: Ein Mondgrundstück hat nicht jeder und Mondland ist derzeit verhältnismäßig günstig. Da fackelt man nicht lange, sondern schlägt schnell zu, denn es ist nur noch eine Frage der Zeit bis die Immobilienpreise auch auf dem Mond in „astronomische Höhen“ schnellen.

Rund 60.000 Menschen haben sich ihren Wunschtraum von der eigenen Immobilie jenseits dieses Planeten bereits erfüllt: Sie haben ein echtes Stück Mondland, ein „Mondgrundstück“ erworben. Bei diversen Anbietern im Internet wie z.B. mondmakler.de oder mondland.de kann ein Startpaket, welches ein 1.000 m² Grundstück auf dem Mond (wahlweise auch auf der Venus oder auf dem Mars) beinhaltet, schon ab 29,95 Euro erworben werden. Ein entsprechendes Zertifikat mit integrierter Oberflächenkarte ist inklusive. Wer bei einem Quadratmeterpreis von 3 Cent noch zögert, ist selbst schuld.

Doch was auf der Erde gilt, sollte auch auf dem Mond berücksichtigt werden. Die richtige Lage des Objekts ist entscheidend für die weitere Wertentwicklung. Schließlich möchte man seinen Kindern etwas Vernünftiges vererben. Und sollte man wider Erwarten in den Genuss kommen, selbst das Grundstück aktiv zu nutzen, möchte man nicht durch Fluglärm vorbeirauschender Space Shuttles belästigt oder durch den Schattenwurf eines riesigen Mondkraters um den abendlichen Sonnenuntergang gebracht werden.

Auf dem Weg ins Wochenendhäuschen...
Auf dem Weg ins Wochenendhäuschen… (Foto: Nasa)

Den tatsächlichen Verkehrswert einer Immobilie kann man durch ein Wertgutachten ermitteln lassen. Ein solches Gutachten berücksichtigt jedoch nicht, wie sich die Lage des Grundstücks auf die Gesundheit der zukünftigen Bewohner oder aber den Geschäftserfolg von Gewerbetreibenden auswirkt. Hier kann ein Feng Shui Berater wichtige Hilfestellung leisten. Dieser achtet zum Beispiel darauf, dass die Immobilie laut Yin und Yang in ein ausgewogenes Umfeld eingebettet ist und über ausreichend „Rückendeckung“ verfügt. Ist eine Bebauung des Grundstücks geplant, sollte zudem bereits bei der Grundstückserschließung die zukünftige Ausrichtung des Gebäudes berücksichtigt werden.

Wem gehört der Mond?

An dieser Stelle möchten wir den zuvor beschriebenen Schmarrn mit einer harten Zäsur beenden. Liebe Feng Shui Berater, wenn einer eurer Kunden demnächst eine Lagebewertung für eine Mondimmobilie von euch verlangt, dann denkt bitte nicht gleich an das schnelle Geld. Wie wir gerade in einem aufschlussreichen Beitrag bei kosmologs.de mit dem Titel „Wem gehört der Mond?“ erfahren mussten, ist die Rechtslage in Bezug auf den Landerwerb im Weltraum bereits seit 1967 recht eindeutig geklärt: Niemand kann an irgendeinem Körper im Weltraum, auch nicht auf dem Mond, Eigentum erwerben.

Ursprung und Fundament dieser Rechtsgrundlage ist der von den Vereinten Nationen formulierte „Corpus Iuris Spatialis“, aus dem der so genannte Weltraumvertrag hervorgegangen ist. Dieser legt für alle Aktivitäten von Staaten (und ihrer Bürger) bindende Grundprinzipien der Erforschung und Nutzung des Weltraumes fest. Es heißt dort beispielsweise in Artikel 1:

„Der Weltraum, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, steht allen Staaten ohne irgendwelche Diskriminierung auf der Grundlage der Gleichheit und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zur Erforschung und Nutzung offen. Alle Teile von Himmelskörpern sind frei zugänglich.“ (Artikel 1, Satz 2 und 3 des Weltraumvertrages, London, Moskau und Washington, 27.1.1967)

Briefmarke mit Abbildung des mobilen Mondlabors Lunochod 1 Briefmarke mit Abbildung des mobilen Mondlabors Lunochod 1 (Foto: Joseph Morris)

Und weiter heißt es in Artikel 2: „Der Weltraum, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, unterliegt nicht nationaler Aneignung aufgrund von Souveränitätsansprüchen, aufgrund von Benützung oder Besetzung oder aufgrund irgendeines anderen Titels.“

Auch wenn findige Mond-Immobilienmakler eine vermeintliche Lücke in dem Gesetzestext ausgemacht haben, indem sie behaupten, dass der Weltraum zwar nicht der Aneignung durch Staaten unterliegen darf, von Privatpersonen aber nirgendwo die Rede ist, stellt sich die Sachlage für Juristen eindeutig dar: „Das wäre das gleiche, als würde man behaupten, ein internationales Umweltschutzabkommen zur Verminderung des CO2-Austoßes gelte nur zwischen Staaten, aber jeder Bürger dieser Staaten, jeder Autofahrer und jede Industrieanlage dürfte weiterhin ungehindert die Luft verpesten.“ (Quelle: www.kosmologs.de)

Solch eine Behauptung ist also absurd. Zudem gibt es keine Behörde, die wie ein Grundstücksamt oder Ähnliches, das die Landnahme offiziell registriert und bestätigen kann. Wie denn auch, wenn es in Artikel 2 heißt: „Kein Himmelskörper unterliegt der nationalen Aneignung“. Wenn kein Staat das Recht hat, sich den Mond anzueignen, dann kann noch viel weniger ein Staat das Eigentum am Mond an einen seiner Staatsbürger übertragen, denn niemand kann mehr Recht übertragen, als er selbst hat.

Die getroffene Vereinbarung zwischen den Staaten von 1967 bedeutet natürlich nicht, dass diese bis in alle Ewigkeit Bestand haben muss. Wie bei jedem anderen Vertrag auch können die Regeln geändert werden, wenn die Staaten diesbezüglich sich auf eine gemeinsame Linie einigen können. Bis dahin ist der Grundstückserwerb auf dem Mond alles andere als rechtmäßig, also mit anderen Worten: Nur rausgeworfenes Geld.

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Über Long Wang 326 Artikel
Meister Long Wang ist seit 2007 Teil des Everyday Feng Shui Redaktionsteams und bereichert seither als Experte für Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) mit seiner fernöstlichen Perspektive auf die Welt unsere Plattform. Zu erreichen ist er unter l.wang@everyday-feng-shui.de

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