Feng Shui Berater brauchen keine Berufshaftpflichtversicherung!

Brauchen Feng Shui Berater eine Berufshaftpflichtversicherung? Wir sagen: Nein! Ein solches Versicherungsprodukt ist absoluter Unsinn. Warum, das erfahrt Ihr in diesem Beitrag.

Dieses Thema ist zwar die letzten Wochen bereits zur Genüge durch die Presse getrieben worden, dennoch können wir es nicht lassen, auch von unserer Seite noch einmal einen mehr oder weniger qualifizierten Kommentar dazu abzugeben. Zu Eurer Beruhigung sei gesagt, dass die Frage, die wir uns beim Lesen all dieser Meldungen die ganze Zeit gestellt haben, folgende war: Sollen wir tatsächlich über solch einen Blödsinn berichten?

Engagierter Versicherungsmakler
Engagierter Versicherungsmakler (Foto: Majiscup)

Berufshaftpflichtversicherung für Feng Shui Berater: Wie sinnvoll ist ein solches Produkt überhaupt? Zunächst einmal sollte man sich beim Lesen einer Pressemeldung zum Thema Versicherungen immer vergegenwärtigen, wovon die Versicherungsbranche eigentlich lebt.

Ein Versicherungsunternehmen sichert Risiken eines Klienten ab. Im Schadensfall oder bei einem Rechtstreit springt idealerweise die Versicherung ein und hält den Klienten beispielsweise frei von Schadenersatzzahlungen oder den Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Da macht eine Haftpflichtversicherung beispielsweise schon Sinn. Für diese Leistung bezahlt der Klient regelmäßig Versicherungsbeiträge, deren Höhe abhängig vom versicherten Risiko sind.

Nur kalkulierbare Risiken werden versichert

Eine Versicherung ist immer bestrebt, ein bestimmtes Risiko genau abschätzen zu können und es somit „kalkulierbar“ zu machen. Denn im Grunde möchte der Versicherer am Ende nicht draufzahlen, zumindest nicht in Bezug auf den Durchschnitt aller Versicherungen, die mit Klienten abgeschlossen wurden. Auch wenn dies im Einzelfall nicht immer gelingt (und zwar häufig dann nicht, wenn tatsächlich einmal eine Schadensfall eintritt), sind Versicherungsunternehmen selbstverständlich bestrebt, Geld zu verdienen.Die Versicherer achten also auf möglichst so hohe Raten einer Versicherungspolice, dass Klienten, denen kein Schaden widerfährt, nicht nur für solche Kunden mitzahlen, die irgendwann einmal Ansprüche geltend machen, sondern auch für das Fortbestehen und den Gewinn des Versicherungsunternehmens selber. Wo viel Geld im Spiel ist wird, wird viel gerechnet: Jeder, der also eine Versicherung abschließt, sollte sich vergegenwärtigen, dass Versicherungsunternehmen über sehr gute „Betriebswirte“ verfügen, die in 99 Prozent aller Fälle nur das versichern, was wirklich kalkulierbar ist und am Ende zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beiträgt.

Dementsprechend werden beim Abschluss einer Versicherung umfangreiche Vertragswerke erstellt, in denen alle Möglichen Eventualitäten genau beschrieben, definiert oder eben ausgeschlossen werden. Bei einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung mit spezieller Deckung für Feng Shui Berater stellt sich dem Versicherer die Frage, wie groß ist überhaupt das Risiko, dass ein Feng Shui Berater Ansprüche geltend macht und wie hoch sind hier im Durchschnitt die Schadensersatzleistungen?

Gibt es hier Erfahrungswerte? Also mal ehrlich: Wie häufig wurden in der Vergangenheit Feng Shui Berater aufgrund von falschen Beratungsleistungen verklagt und dann auch noch zu Schadenersatz verurteilt? Man muss dem Berater doch erst einmal nachweisen, dass ein entstandener Schaden eine direkte Folge einer Feng Shui Beratungsleistung ist. Selbst wenn das gelänge, könnte die Spanne der Schadensersatzforderung von vierstelligen bis hin zu Millionenbeträgen reichen. Das ist für die Versicherung nicht kalkulierbar.

Der Trick der Versicherungsunternehmen

Hundepsychologe bei der Arbeit
Hundepsychologe bei der Arbeit (Foto: Tine Steiss)

Bei solchen Risiken wenden die Versicherungen einen Trick an. Sie schmeißen die Feng Shui Berater in einen Topf mit all jenen „Hochrisiko-Berufsgruppen“, für die es im Einzelfall keine kalkulierbaren Risiko-Vergleichswerte gibt und behandeln sie alle gleich. Das bedeutet, Feng Shui Berater finden sich in bester Gesellschaft mit Hundepsychologen, Kosher Certification Consultants, Gemälde-Authentifikatoren, Pferdesattel-Beratern, Tierpräparatoren usw. Das Versicherungsprodukt nennt sich dann Haftpflichtversicherung mit „Allrisk-Deckung“, d.h. eine Aufzählung abgesicherter Risiken findet nicht statt, es ist grundsätzlich alles versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist. Dementsprechend hoch sind die Kosten – denn für die Versicherung bleibt ein hoher Anteil Unkalkulierbarkeit, den sie sich natürlich sicherheitshalber vergolden lässt und womöglich selbst noch einmal eine Versicherung daraufhin abschließt, falls einmal ein Schadensfall eintritt, der eine bestimmte Höhe übersteigt.

Da eine solche Haftpflichtversicherung wie sie beispielsweise die britische Versicherungsgesellschaft HISCOX anbietet den jeweiligen Versicherungskunden gegen alle möglichen Eventualitäten absichert, ist sie auch keine echte Berufshaftpflicht-Versicherung für Feng Shui Berater. Sondern eben nur eine sehr sehr teure Haftpflichtversicherung.

Hier sagen wir eindeutig: Finger weg!

Abschließen möchten wir diesen Beitrag mit einem Zitat der Feng Shui Beraterin Hedwig Seipel, die ganz in unserem Sinne argumentiert und wörtlich zu diesem Thema meint:

Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Feng Shui Berater ist nicht nötig, wenn der Berater seine Kompetenzgrenzen nicht überschreitet und sich an die Regelungen eines Dienstvertrags orientiert und keinen Werkvertrag anbietet. Baumaßnahme (Türen verbauen) darf ein Feng Shui Berater, sofern er/sie kein Architekt oder Bauingenieur ist, nicht veranlassen. Berater kann nur Anregungen liefern, die auf gesetzliche etc. Vorschriften und Bauregelungen zu prüfen sind. Der Klient trägt stets selbst die Verantwortung für die Umsetzung der Empfehlungen. (Quelle: Finanz-Tipps ASPECT.online)

Viele Grüße
Euer Everyday Feng Shui Team
www.everyday-feng-shui.de

Quellen:
www.geld-kompakt.de – Wenn die Wasserader ausläuft – Versicherung für Feng Shui-Berater
www.aspect-online.de – Feng Shui: Haftpflichtversicherung mal ganz harmonisch
www.feng-shui-blog.eu – Berufshaftpflichtversicherung für Feng Shui Berater
www.rss-versicherung.de – Eine Versicherung für Feng-Shui-Berater
www.geomantie-zentrum.de – Versicherung für Feng Shui Berater

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Über Long Wang 326 Artikel
Meister Long Wang ist seit 2007 Teil des Everyday Feng Shui Redaktionsteams und bereichert seither als Experte für Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) mit seiner fernöstlichen Perspektive auf die Welt unsere Plattform. Zu erreichen ist er unter l.wang@everyday-feng-shui.de

7 Kommentare

  1. Hallo Admin,

    ich hab Euch jetzt mal die Webseite angeführt wo mir geholfen wurde. Ich bin kein Versicherungsanbieter sondern Yogalehrer und Geomant, hatte aber am Anfang meiner Tätigkeit auch immer das Problem, das keiner eine Ahnung zum Thema Versicherung hatte, aber alle meinten sie müssten schlaue Dinge zum Thema Absicherung loswerden.

  2. @Yogi

    Wir sind eine Webseite für nachhaltiges Bauen, Wohnen und Leben und keine Werbeplattform für Versicherungsanbieter. Welche Webseiten oben im Artikel genannt oder verlinkt werden, entscheidet der jeweilige Autor.

    Wenn du eine URL hinterlassen möchtest, dann nutze bitte das entsprechende Feld in der Kommentarfunktion.

  3. Was ist mit der Neutralität auf Eurer Seite??????
    HISCOX und Check 24 werden locker erwähnt. wenn man aber einen Tip abgibt z.B. [admin: URL entfernt] oder vielleicht ist es dem admin nur zu lang dann [admin: URL entfernt] dann wird die URL entfernt. Wenn Ihr von großen Versicherungen gesponsort werdet, dann seid doch so ehrlich und schreibt es auch hin. Infos sollten wirklich auch für kleine Dienstleister zur Verfügung stehen.

  4. Hallo Zusammen,
    Es stellt sich hier tatsächlich die Frage, ob man als Feng-Shui-Berater seine berufliche Grundlage durch fehlenden Versicherungsschutz gefährdet. Jeder Arzt, jeder Zahnarzt, auch ein Heilpraktiker ist durch seine Berufsordnung schon verpflichtet sich abzusichern. Wie soll ein Berufsstand auch in der Gesellschaft als solcher gesehen werden, wenn Grundlagen einer ordentlichen Betriebsführung fehlen. Auf der Seite [admin: URL entfernt] sind auch viele Berufe aufgeführt die wahrscheinlich auch denken, Versicherungsschutz ist nicht so wichtig.

  5. Guten Tag,

    immer Toll wenn sich Personen einem Thema annehmen und keine Ahnung haben. Hier wird Gelesenes in eigenen Worten und mit eigener Interpretation wiedergegeben. Wenn ich mich kurz in das Thema Feng Shui einarbeiten würde, wäre es mir sicherlich auch möglich ein unqulifizierten Beitrag abzugeben – aber nein.

    Die Betriebshaftpflicht unterscheidet Grundsätzlich zwischen Personen + Sachschäden und reinen Vermögensschäden. Natürlich ist es jederzeit möglich das ein Patient/Interessent in meinen Geschäftsräumen ausrutscht, die Treppe herunterfällt etc. und in der Folge Ansprüche z. B. der Krankenkasse an mich gestellt werden. Gleiches gilt z. B. für die Verkehrssicherungsspflicht (Schneeräumen) vor den Betriebsräumen (bei Gewerbe kein Thema der privaten Haftpflicht). Sachschäden könnten beim gewerblichen Einkauf, beim Kundenbesuch, beim Besuch von Messen usw. eintreten. Die Betriebshaftpflicht ist mit der Privathaftpflicht kombinierbar.

    Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stimme ich dem Artikel teilweise zu. Hier geht es um reine Vermögensschäden d. h. durch eine Falschberatung ist dem Kunden ein finanzieller Verlust entstanden. Solch ein Risiko wäre bei einer falschen Raum- oder Gebäudeplanung denkbar. Natürlich ist solch ein Fall immer auch nachzuweisen. Bei „normalen“ Beratungen ist es natürlich immer möglich sich aus der Sache herauszureden damit keine Entschädigung fällig wird.

  6. Hallo Herr Brönnle,

    vielen Dank für Ihren Kommentar. Bei den von Ihnen aufgeführten Beispielen muss ich Ihnen natürlich recht geben. Eine Berufshaftpflicht ist grundsätzlich nichts Dummes. Wir haben in diesem Beitrag dennoch versucht, die Thematik etwas zuzuspitzen und dabei die Hintergründe absichtlich in polarisierender Form dargestellt.

    Der Grund dafür ist, dass ich mich persönlich darüber geärgert habe, wie im Februar 2010 ein Thema von der deutschen Presse aufgewärmt wurde, welches ursprünglich von einer Pressemitteilung vom Januar 2008 der britischen Versicherungsgesellschaft Hiscox stammt (siehe Quellenangabe). Diese Pressemeldung handelte von einer Versicherungspolice, die neben einer Reihe außergewöhnlicher Berufe AUCH das Berufsrisiko von Feng Shui Beratern mit einschließt. Im eigentlichen Sinne ist sie aber überhaupt keine Versicherung nur für Feng Shui Berater, sondern eine Versicherung gegen alles („all-risk“). Die Beispiele wurden nur absichtlich exotisch gewählt.

    Da sich das Interesse von Internetbesuchern für Berufshaftpflichtversicherungen in Deutschland sicher genauso in Grenzen hält wie in Großbritannien, hat ein hiesiger Online-Marketing-Fachmann einfach die Hiscox-Pressemeldung als Vorlage genommen und das Thema „Berufshaftpflicht“ mit „Feng Shui“ etikettiert und auf diese Weise sofort entsprechend Aufmerksamkeit in Form von Beiträgen und Verweisen aus der Feng-Shui-Szene erhalten. Und das, obwohl der entsprechende Beitrag nicht einmal annähernd so kreativ verfasst war, wie die Hiscox-Pressemeldung.

    Darüber ärgere ich mich, denn es wird einmal mehr Feng Shui als „Label“ missbraucht, um gedankenlosen Geschäftemachern als Broterwerb zu dienen – obwohl das Thema im Grunde nicht das geringste mit Feng Shui zu tun hat. Die Internet-Plattformen, die zuerst dieses Thema aufgewärmt haben, leben davon, neue Kunden für die Versicherungsbranche zu mobilisieren. Beiden (also Versicherungsunternehmen und Plattformbetreibern) geht es also nicht wirklich um das Wohl von Feng Shui Beratern, sondern darum, möglichst viel Geld zu machen und durch die ungewöhnlichsten Themenkonstruktionen neue Zielgruppen für ihre Versicherungsprodukte zu erschließen. Das sollte mit unserem Beitrag transparent gemacht werden.

    In Bezug auf eine Berufshaftpflichtversicherung für Feng Shui Berater sehe ich auch nach wie vor das Problem, dass der Beruf des Feng Shui Beraters gar nicht in irgendeiner Form klar definiert ist. Was gehört dazu (und müsste somit durch eine spezifische Haftpflichtversicherung abgedeckt werden) und was nicht? Reicht nicht eigentlich eine ganz normale Haftpflichtversicherung (die jeder erwachsene Mensch haben sollte) vollkommen aus? Inwiefern geht ein Feng Shui Berater während seiner Arbeit ein höheres Risiko ein, anderen Menschen Schaden zuzufügen als wenn er als Privatier unterwegs ist?

    Da der Feng Shui Berater in den meisten Fällen auch nur beratend tätig ist und die Umsetzung bestimmter Maßnahmen dem Kunden selbst oder eben Fachleuten (wie etwa Architekten) überlässt, die sich wiederum mit der Umsetzung auskennen, stelle ich es mir auch schwierig vor, einem Feng Shui Berater ein Verschulden in Ausübung seines Berufes nachzuweisen… Obwohl die Geschichte mit dem Räuchern schon ganz schön hart ist… :)

    Viele Grüße aus Berlin
    Long Wang

  7. Hallo!

    grundsätzlich stimme ich dem Beitrag zu. Ich bin selbst kein Fan von Versicherungen für alles mögliche. Steckt doch im Grunde die Angst vor dem Leben dahinter. Doch grundsätzlich ist eine Berufshaftpflicht nicht abzulehnen. Tatsache ist doch, das „Feng Shui-Berater“ eben gerade nicht nur „Feng Shui“ beraten. Ich erinnere mich an eine Zeitungsnotiz von vor etwa 7 Jahren: Da haben 2 Feng Shui Beraterinnen in einem Haus geräuchert. Dummerweise flog beim Wedeln heiße Räucherkohle an den Vorhang… und sie haben das ganze Haus abgefackelt!!
    Zum Umfeld der Feng Shui- und Geomantie-Beratungen zählen heute:
    – Elektrosmog-Messungen und Beratungen zu Abschirmungen (da kann – auch wenns der Berater nicht selbst ausführt, aufgrund einer mißverstandenden Beratung z.B. ein erhöhtes elektrisches Feldproblem geben [mit Krankheitsfolgen] oder auch einen „Kurzen“….vielleicht sind alle gerade erarbeiteten PC-Datendes Klienten weg….???)

    – Räuchern (siehe oben)

    – Steinsetzungen (Thema Erdheilung: Was wenn so ein Stein kippt?)

    usw. Eine Berufshaftpflicht ist nichts dummes. Nur informieren sollte man sich vorher, was wirklich gedeckt ist.

    Stefan Brönnle

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