Gibt es Glückshäuser nach Feng Shui?

Wäre es schön, in einem Glückshaus zu wohnen? In einem Haus, das perfektes Feng Shui hat und seine Bewohner in allen Lebenslagen bestens unterstützt? Kein Problem, man nimmt ein „Fu Mu San Gua“-Haus und das Glück ist perfekt!

Nicht jedes Traumhaus ist ein Glückshaus. Foto: CC-0 Public Domain via http://pixabay.com/en/villa-home-dream-home-luxury-340451/
Nicht jedes Traumhaus ist ein Glückshaus.
Foto: CC-0 Public Domain via http://pixabay.com/en/villa-home-dream-home-luxury-340451/

 

So einfach ist es aber doch nicht. Häuser, die den Namen „Fu Mu San Gua“ verdienen sind eher selten. Dahinter verbergen sich Häuser, die nach der Methode der „Fliegenden Sterne“ die Kombination der glücklichen „Dreier-Kombis“ aus 1-4-7, 2-5-8 und 3-6-9 in seinem Diagramm haben. Wenn der Berg-, Wasser- und Zeitstern in jedem Palast ausschließlich die Kombinationen 1-4-7, 2-5-8 oder 3-6-9 bilden, dann tritt die äußerst günstige Regel der „Dreier-Kombination“ ein.

In der aktuellen Periode trifft diese Regel auf neu gebaute Häuser mit der Blickrichtung SW2/SW3.

Die günstigen Einflüsse sind allgemeiner Natur und können sowohl existenzielle als auch wohlstandsbezogene Aspekte betreffen. Die Erklärung dieser Regel steckt im chinesischen Kalender. Jede Gruppe der Zahlenkombination beschreibt die idealen Bedingungen zur Vereinigung von Yin- und Yang-Kräften in jeder Ära der chinesischen Zeitrechnung. Die Zahlen 1-4-7 repräsentieren die obere, 2-5-8 die mittlere und 3-6-9 die untere Ära. Damit kann ein Haus mit dieser Verteilung der Sterne zu jeder Zeit die günstigste Energie empfangen und stets auf hohem Niveau halten.

Welche Bedingungen müssen noch erfüllt werden?

Die spezielle Verteilung der „Fliegenden Sterne“ reicht leider nicht aus. Die Sterne brauchen noch optimale Bedingungen, um ihre Wirkung entfalten zu können. Die Bedingungen liefern ein optimaler Grundriss und die umliegende Landschaft.

Das Wesentliche im Bezug auf die optimalen Bedingungen ist die Vollkommenheit der Vereinigung von Yin und Yang. In der Praxis bedeutet es, dass…:

  • …alle Himmelsrichtungsbereiche (Paläste) des Grundrisses gleich groß sein sollen, damit die Sternenkombinationen gleichgewichtige Einflüsse ausüben können. Wäre z.B. der Südpalast sehr klein, dafür aber der Nordpalast sehr groß, dann würde es einen „Yang-Überschuss“ bedeuten. Gleichgroße Paläste erhält man aber nur dann, wenn der Grundriss quadratisch oder achteckig (was eher selten vorkommt) ist. Bei lang gezogenen Grundrissen oder unregelmäßigen Formen fallen die einzelnen Paläste unterschiedlich groß aus. Yin und Yang können sich darin nicht vollkommen vereinigen und die Wirkung der günstigen Sterneverteilung bleibt aus.
  • …auch in der Landschaft ein Gleichgewicht zwischen Yin und Yang herrscht. Dafür müssen Berge und Wasser an der richtigen Stelle vorhanden sein. Die richtige Stelle ergibt sich aus anderen Regeln. So zum Beispiel braucht ein Xing Dao Zuo Haus (Doppelter Sitz) Berg und Wasser hinten. Befindet sich aber nur Berg hinten und das Wasser fehlt dort, dann wird das Yang nicht unterstützt und das Gleichgewicht stellt sich nicht ein. Ähnliches passiert, wenn die Schutztiere des Gebäudes nicht optimal ausgeprägt sind.
  • …die Energie aus allen Himmelsrichtungen in das Haus gelangen kann. Nur dann ist gewährleistet, dass Yin und Yang gleichwertig Einfluss nehmen können. Voraussetzung dafür sind Öffnungen (Fenster, Türen) auf jeder Seite des Hauses. Wenn ein Gebäude eine geschlossene Brandmauer hat oder teilweise an einem anderen Gebäude, zum Beispiel einer Garage angebaut ist, dann kann sich das Gleichgewicht der Einflüsse nicht einstellen.

Manchmal ist ein Amt des Glückes Schmid

Fu Mu San Gua wirkt nur, wenn der Grundriss des Hauses quadratisch oder achteckig ist und die äußeren Landschaftsformen den Yin- und Yang-Charakter gleichwertig unterstützen. Ansonsten bleibt die glückliche Wirkung aus.

Deshalb braucht man wirklich viel Glück, um ein glückliches Feng-Shui-Haus zu erwischen.

In einem aktuellen Kundenprojekt (Neubau) werden wir mit etwas Glück so ein Haus planen und bauen dürfen. Das Glück liegt zurzeit in den Händen des Bauamtes, das entscheiden muss, ob eine Änderung des Baufensters noch möglich ist. In dem ausgewiesenen Baufenster lässt sich leider kein quadratisches Gebäude mit der benötigten Wohnfläche unterbringen. Das Baufenster müsste lediglich um ca. 1,5 m verbreitet werden. Ich bin gespannt, wie sich die Behörde entscheidet und ob ein Glückshaus nach Feng Shui gebaut werden darf.

 

Mit glücklichen Grüßen

Hedwig Seipel

www.fengshui-classic.de

 

 

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Über Hedwig Seipel 112 Artikel
Hedwig Seipel wandelte 1998 ihr Leben um und machte ihr Hobby - die asiatische Lebensphilosophie - zum Beruf. Nach fundierten Ausbildungen im Feng Shui, Geomantie, Coaching und Training gründete sie eine eigene Praxis. Sie ist Sachbuchautorin, Dozentin, Seminarleiterin und Beraterin.

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